Demokratie

Ihre Stimme zählt!

Wie das Wohnen in der EVM Berlin eG aussieht, das entscheiden unsere Mitglieder mit. Durch die Teilnahme an der Vertreterwahl, die alle fünf Jahre stattfindet, beteiligen sie sich an der Weichenstellung für unsere Genossenschaft. Dabei hat jedes Mitglied – unabhängig von der Zahl seiner Anteile – ein gleichberechtigtes Stimmrecht, mit dem es bei der Vertreterwahl mitentscheiden kann, wie es unter dem Dach der Genossenschaft aussieht.

Nehmen Sie im Herbst 2025 Ihr demokratisches Mitbestimmungsrecht wahr – Ihre Stimme zählt! Weitere Informationen zur Durchführung der Wahl folgen.

Genossenschaftliche Demokratie braucht engagierte Mitglieder

Es freut uns sehr, dass sich der Großteil unserer Mitglieder mit der genossenschaftlichen Idee identifiziert. Aber eines ist klar: Eine lebendige Genossenschaft braucht darüber hinaus engagierte Mitglieder, die sich für die Genossenschaft in der Vertreterversammlung, dem höchsten Organ der Genossenschaft, einsetzen. Im „Parlament der Genossenschaft“ werden alle Mitglieder repräsentiert.

Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter tragen dazu bei, die Weichen für die Zukunft unserer Genossenschaft zu stellen:

  • Wahl des Aufsichtsrates
  • Abstimmung über Satzungsänderungen
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinnes oder zur Deckung des Bilanzverlustes
  • Formale Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Begehung von Wohnanlagen und Vertreterrundfahrten
  • Ideengeber
    z.B. für Feste, EVM Treffs und vieles mehr

Welcher zeitliche Aufwand kommt auf Vertreterinnen und Vertreter zu?

Der nachfolgende Chatverlauf gibt Auskunft:

Ich bin beruflich und familiär sehr eingebunden. Mit welchem Zeitaufwand müsste ich rechnen?

Die Zahl der Termine hält sich in Grenzen, weshalb das Amt der Vertreterin bzw. des Vertreters gut mit Familie und Beruf in Einklang gebracht werden kann.

Welche Termine sind das konkret?

Am wichtigsten ist die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung, in der formale Beschlüsse gefasst werden. Dieses Datum wird schon zwölf Monate im Voraus bekanntgegeben und dies ist der einzige Termin, den sich alle Vertreterinnen und Vertreter freihalten sollten.

Gibt es darüber hinaus noch wichtige Veranstaltungen?

Ein paar Wochen vor der Vertreterversammlung finden für die fünf Wahlbezirke die Vertretervorbesprechungen statt.

Was wird da besprochen?

In diesem Rahmen kann inhaltlich detaillierter in die Themen der anstehenden Vertreterversammlung eingeführt werden. Die Vertreterinnen und Vertreter haben hier die Möglichkeit, Fragen zu stellen und erhalten weiterführende Erläuterungen.

Muss ich daran teilnehmen, wenn ich bei der Vertreterversammlung mit abstimmen möchte?

Nein – die Teilnahme an diesen Vorbesprechungen ist zwar sehr sinnvoll und wird bisher von den Vertreterinnen und Vertretern intensiv wahrgenommen, ist aber keine Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts bei der Vertreterversammlung.

Findet darüber hinaus ein Austausch mit den anderen Organmitgliedern statt?

Weitere Termine sind die Gesprächsreihe EVM im Dialog, die den Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern, Aufsichtsrat und Vorstand fördert sowie die jährlich stattfindende Vertreterrundfahrt durch Wohnanlagen der Genossenschaft. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist optional. Und natürlich stehen Aufsichtsrat und Vorstand auch bei Bewohnerfesten oder auf Nachfrage zu Gesprächen bereit.

Danke – damit hält sich der zeitliche Aufwand ja wirklich in Grenzen!

Sehr gerne! Wir freuen uns auf Ihre Kandidatur. Hier geht es zum Kandidaten-Formular.